Teilhabeplan Teil 1: Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Teilhabeplan für Menschen mit wesentlicher geistiger, körperlicher
und mehrfacher Behinderung , Datenbasis 2017
Der Bedarf wird bis 2027 um 108 Plätze steigen.
Stand 2017 lebten 208 Erwachsene mit geistiger und mehrfacher Behinderung privat. Aus dem Teilhabeplan geht nicht hervor, wie viele Personen einen Platz suchen und nicht finden.
Der Teilhabeplan wurde 2008 begonnen und 2017 fortgeschrieben.
Er stellt eine Dokumentation der Bedarfs- sowie Angebotslage für Menschen mit wesentlicher geistiger, körperlicher
und mehrfacher Behinderung dar. Die Daten basierend auf einer Erhebung von 2017. Die praktische Umsetzung soll in einer partizipativen Beteiligungsstruktur in Teil II erfolgen.
Der Gesetzgeber lässt für Wohngruppen/Wohngemeinschaft zwei Formen zu
a) Selbstverantwortetes gemeinschaftliches Wohnen
Eine ambulant betreute Wohngemeinschaft ist
vollständig selbstverantwortet, wenn dort nicht mehr als
zwölf Personen gemeinschaftlich wohnen, die Eigenverantwortung
und Selbstbestimmung aller Bewohner gewährleistet
ist und sie von Dritten, insbesondere einem Leistungsanbieter, strukturell unabhängig ist.
b) Ambulante (betreute) Wohngemeinschaft
Ambulant betreute Wohngemeinschaften sind Wohnformen,
die dem Zweck dienen, volljährigen Menschen mit Unterstützungs- und Versorgungsbedarf oder mit Behinderungen das Leben in
einem gemeinsamen Haushalt und gleichzeitig die Inanspruchnahme
externer Pflege- und Unterstützungsleistungen gegen Entgelt zu ermöglichen. Ambulant betreute Wohngemeinschaften sind von einem Anbieter verantwortet.
Daneben gibt es noch stationäre Einrichtungen (Heime).